Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
TB Einzelunternehmen
Großmoordamm 359
21217 Seevetal
Stand: Juni 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem TB Einzelunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern sowie Nachunternehmern.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsgrundlagen
Für sämtliche Bauleistungen gelten ergänzend die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart.
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der VOB/B gelten die Regelungen der VOB/B vorrangig, soweit gesetzlich zulässig.
§3 Schriftform
Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Nachträge, Behinderungsanzeigen, Leistungsänderungen sowie sonstige vertragsrelevante Absprachen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Anweisungen besitzen keine rechtliche Wirkung und begründen keinerlei Ansprüche, sofern diese nicht schriftlich bestätigt wurden.
Als Schriftform gelten auch E-Mail-Verkehr sowie dokumentierte Freigaben in digitalen Projektplattformen.
§4 Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
§5 Rechnungsstellung
Rechnungen sind ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln:
invoice@tb-einzelunternehmen.de
Rechnungen, die an andere E-Mail-Adressen, Mitarbeiter oder Projektbeteiligte versandt werden, gelten als nicht ordnungsgemäß eingegangen.
Hierdurch verursachte Verzögerungen bei der Bearbeitung oder Zahlung begründen keinen Zahlungsverzug des Auftragnehmers.
§6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlung innerhalb von 7 Kalendertagen ist ein Skonto von 3 % zulässig, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zahlungsfristen beginnen erst nach vollständigem Eingang sämtlicher zur Rechnungsprüfung erforderlicher Unterlagen.
§7 Dokumentationspflicht
Voraussetzung für die Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe ist die vollständige Übergabe der projektspezifischen Dokumentation.
Hierzu gehören insbesondere:
Fotodokumentationen
Aufmaßunterlagen
Lieferscheine
Entsorgungsnachweise
Verdichtungsnachweise
Messprotokolle
Einmessungen
Genehmigungen
Abnahmeprotokolle
sonstige projektbezogene Nachweise
Die Dokumentation muss geeignet sein, den Bauablauf sowie die abgerechneten Leistungen nachvollziehbar und prüffähig darzustellen.
Unvollständige Dokumentationen berechtigen zur Zurückstellung der Rechnungsprüfung und Zahlung bis zur vollständigen Nachreichung.
§8 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden ausschließlich vergütet, wenn hierfür eine vorherige schriftliche Beauftragung vorliegt.
Zusätzlich sind vom zuständigen Bauleiter, Projektleiter oder einer schriftlich benannten vertretungsberechtigten Person unterzeichnete Stundenzettel vorzulegen.
Nicht bestätigte Stundenlohnnachweise begründen keinen Vergütungsanspruch.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zahlung solcher Positionen vollständig abzulehnen.
§9 Nachträge und Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen oder Nachträge bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Beauftragung vor Ausführung.
Werden Leistungen ohne schriftliche Freigabe ausgeführt, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Auftragnehmers bzw. Nachunternehmers.
§10 Behinderungen und Bedenkenanmeldungen
Behinderungen, Verzögerungen, fehlende Genehmigungen, Fremdleitungen, nicht bekannte Bodenverhältnisse oder sonstige leistungsbeeinflussende Umstände sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt eine schriftliche Anzeige, können hieraus resultierende Ansprüche ausgeschlossen sein.
§11 Abnahme
Für die Abnahme gelten die Regelungen der VOB/B.
Werden Leistungen in Benutzung genommen oder trotz Fertigstellungsanzeige nicht innerhalb angemessener Frist abgenommen, gelten die Regelungen zur Abnahmefiktion nach VOB/B.
§12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§13 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
§14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des TB Einzelunternehmens in Seevetal.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Jenseits des Gewöhnlichen
Hier beginnt unsere Reise.
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Tom Büttner