Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

TB Einzelunternehmen

Großmoordamm 359
21217 Seevetal

Stand: Juni 2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem TB Einzelunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern sowie Nachunternehmern.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§2 Vertragsgrundlagen

Für sämtliche Bauleistungen gelten ergänzend die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart.

Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der VOB/B gelten die Regelungen der VOB/B vorrangig, soweit gesetzlich zulässig.

§3 Schriftform

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Nachträge, Behinderungsanzeigen, Leistungsänderungen sowie sonstige vertragsrelevante Absprachen bedürfen der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Anweisungen besitzen keine rechtliche Wirkung und begründen keinerlei Ansprüche, sofern diese nicht schriftlich bestätigt wurden.

Als Schriftform gelten auch E-Mail-Verkehr sowie dokumentierte Freigaben in digitalen Projektplattformen.

§4 Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

§5 Rechnungsstellung

Rechnungen sind ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu übermitteln:

invoice@tb-einzelunternehmen.de

Rechnungen, die an andere E-Mail-Adressen, Mitarbeiter oder Projektbeteiligte versandt werden, gelten als nicht ordnungsgemäß eingegangen.

Hierdurch verursachte Verzögerungen bei der Bearbeitung oder Zahlung begründen keinen Zahlungsverzug des Auftragnehmers.

§6 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlung innerhalb von 7 Kalendertagen ist ein Skonto von 3 % zulässig, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zahlungsfristen beginnen erst nach vollständigem Eingang sämtlicher zur Rechnungsprüfung erforderlicher Unterlagen.

§7 Dokumentationspflicht

Voraussetzung für die Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe ist die vollständige Übergabe der projektspezifischen Dokumentation.

Hierzu gehören insbesondere:

Fotodokumentationen

Aufmaßunterlagen

Lieferscheine

Entsorgungsnachweise

Verdichtungsnachweise

Messprotokolle

Einmessungen

Genehmigungen

Abnahmeprotokolle

sonstige projektbezogene Nachweise

Die Dokumentation muss geeignet sein, den Bauablauf sowie die abgerechneten Leistungen nachvollziehbar und prüffähig darzustellen.

Unvollständige Dokumentationen berechtigen zur Zurückstellung der Rechnungsprüfung und Zahlung bis zur vollständigen Nachreichung.

§8 Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten werden ausschließlich vergütet, wenn hierfür eine vorherige schriftliche Beauftragung vorliegt.

Zusätzlich sind vom zuständigen Bauleiter, Projektleiter oder einer schriftlich benannten vertretungsberechtigten Person unterzeichnete Stundenzettel vorzulegen.

Nicht bestätigte Stundenlohnnachweise begründen keinen Vergütungsanspruch.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zahlung solcher Positionen vollständig abzulehnen.

§9 Nachträge und Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen oder Nachträge bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Beauftragung vor Ausführung.

Werden Leistungen ohne schriftliche Freigabe ausgeführt, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Auftragnehmers bzw. Nachunternehmers.

§10 Behinderungen und Bedenkenanmeldungen

Behinderungen, Verzögerungen, fehlende Genehmigungen, Fremdleitungen, nicht bekannte Bodenverhältnisse oder sonstige leistungsbeeinflussende Umstände sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Unterbleibt eine schriftliche Anzeige, können hieraus resultierende Ansprüche ausgeschlossen sein.

§11 Abnahme

Für die Abnahme gelten die Regelungen der VOB/B.

Werden Leistungen in Benutzung genommen oder trotz Fertigstellungsanzeige nicht innerhalb angemessener Frist abgenommen, gelten die Regelungen zur Abnahmefiktion nach VOB/B.

§12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§13 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

§14 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des TB Einzelunternehmens in Seevetal.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Jenseits des Gewöhnlichen

Hier beginnt unsere Reise.

Lernen Sie unser Unternehmen und unsere Arbeit kennen. Wir legen großen Wert auf Qualität und hervorragenden Service. Begleiten Sie uns, während wir gemeinsam wachsen und erfolgreich sind. Wir freuen uns, dass Sie hier sind, um Teil unserer Geschichte zu sein.

Tom Büttner